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Kaskoversicherungen für die Seeschiffahrt

Auf dem deutschen Markt sind für die Seekaskoversicherung die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen (ADS) sowie die DTV-Kaskoklauseln maßgeblich. Weil die ADS schon 1919 eingeführt worden sind, mussten diese, um den neuen Anforderungen der Seeschiffahrt gerecht zu werden, durch die DTV-Kaskoklauseln angepasst werden. Durch diese Klauseln wurde außerdem durch das Zusammenfassen von Maklerklauseln eine Transparenz in den Bedingungen geschaffen.

Bei einer Deckung zu den ADS Bedingungen handelt es sich grundsätzlich um eine "Allgefahren-Deckung" einschließlich der Kollisionshaftung. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen das Schiff während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist, d.h. er leistet Ersatz für alle Schäden an der Substanz des versicherten Schiffes, die durch eine versicherte Gefahr verursacht oder als deren Folge eingetreten sind.

Jedoch werden einige Gefahren in den ADS-Bedingungen beziehungsweise in den DTV-Kaskoklauseln ausgeschlossen. Es gelten folgende Gefahrenausschlüsse beziehungsweise Ausschluss von Schäden:

Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie feindliche Verwendung von Kriegsmaterial

Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von Seiten des Staates

Schäden durch Verzögerung, Alter und Abnutzung

Kernenergie

Um das Deckungskonzept individuell auf die Belange des Reeders abzustimmen, ist es möglich, die Deckung einzuschränken. So kann eine Deckung nach ADS-Bedingungen nur Versicherungsschutz bei Totalverlust des Schiff gewähren oder Kollisionsschäden generell aus dem Versicherungsumfang ausschließen.

Selbstverständlich bietet Georg Duncker auch Deckungen zu anderen international anerkannten Versicherungsbedingungen an, wie beispielsweise zu norwegischen, englischen, amerikanischen und holländischen Bedingungen.

Nachstehend eine Auswahl der ebenfalls von uns angebotenen  Versicherungen eines Schiffes:

Haftpflicht/P & I Versicherung
Verdienstausfallversicherung
Kriegsversicherung
Zusatzversicherungen/Spezialversicherungen

Ansprechpartner
nach obenzurück





Wassereinbruch nach Anfahrung.

Leckage durch Grundberührung.
 

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