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Kaskoversicherungen für die Binnenschiffahrt

Im Gegensatz zu dem am Markt üblichen Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Flusskasko-Risiken (AVB) bietet die Firma Georg Duncker auch Deckungsmöglichkeiten für die Binnenschiffahrt auf Basis der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen (ADS) an.

Bei einer Deckung zu den ADS Bedingungen handelt es sich grundsätzlich um eine "Allgefahren-Deckung" einschließlich der Kollisionshaftung. Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen das Schiff während der Dauer der Versicherung ausgesetzt ist, d.h. er leistet Ersatz für alle Schäden an der Substanz des versicherten Schiffes, die durch eine versicherte Gefahr verursacht oder als deren Folge eingetreten sind.

Jedoch werden einige Gefahren in den ADS-Bedingungen beziehungsweise in den DTV-Kaskoklauseln ausgeschlossen. Es gelten folgende Gefahrenausschlüsse beziehungsweise Ausschluss von Schäden:

Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie feindliche Verwendung von Kriegsmaterial

Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von Seiten des Staates

Schäden durch Verzögerung, Alter und Abnutzung

Kernenergie

Um das Deckungskonzept individuell auf die Belange des Reeders abzustimmen, ist es möglich, die Deckung einzuschränken. So kann eine Deckung nach ADS-Bedingungen nur Versicherungsschutz bei Totalverlust des Schiff gewähren oder Kollisionsschäden generell aus dem Versicherungsumfang ausschließen.

Selbstverständlich bietet Georg Duncker auch Deckungen zu anderen international anerkannten Versicherungsbedingungen an, wie beispielsweise zu holländischen Bedingungen.

Nachstehend eine Auswahl der ebenfalls im Zusammenhang mit einer Kaskoversicherung eines Schiffes von uns angebotenen Versicherungen:

Haftpflicht/P & I Versicherung
Verdienstausfallversicherung
Kriegsversicherung
Zusatzversicherungen/Spezialversicherungen

Werden Deckungen auf Basis Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Flusskasko-Risiken 1992 gewünscht, steht Ihnen das Betreuerteam von unserer Tochtergesellschaft Hamburgische Transportversicherungs- und Vermittlungsges- mbH zur Verfügung.
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nach obenzurück





Wassereinbruch durch gefrorenes Eis im Winter.

Laderaum aufgerissen und anschließend gesunken.
 

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