
Fast alle Basis-Bedingungen für die Kasko-
oder Haftpflichtversicherung erstatten keine Schäden durch
Kriegsereignisse und damit vergleichbare Situationen. Es ist
daher sinnvoll, eine Kriegsversicherung abzuschließen, damit
die Deckungslücke geschlossen wird, die der Ausschluss in den
Basis-Bedingungen hinterläßt. Diese Versicherung bietet
beispielsweise für folgende Gefahren Deckungsschutz:
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Kriegerische Ereignisse
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Beschädigung durch zurückgelassene
Kriegswaffen aller Art wie beispielsweise Minen
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Terroristische Anschläge
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Unruhen und Rebellion durch
beispielsweise streikende Hafenarbeiter
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Beschlagnahmen oder Enteignung durch
Kriegsgeschehnisse
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An Hand dieser Beispiele wird deutlich, daß
es nicht nur für Kunden sinnvoll ist, eine Kriegsversicherung
abzuschließen, deren Schiffe Gebiete mit latenter Unruhegefahr
anlaufen, sondern daß diese Versicherung auch für Kunden
interessant ist, deren Schiffe in vergleichsweise politisch
stabilen Regionen eingesetzt sind.
Fahrten in Kriegsausschlußgebiete
unterliegen der vorherigen Meldepflicht seitens des Reeders und
je nach aktueller Lage ggf. einer Zulageprämie.
Nachstehend eine Auswahl der ebenfalls von uns
angebotenen Versicherungen eines Schiffes:
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Kaskoversicherung |
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Haftpflicht- / P & I Versicherung |
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Verdienstausfallversicherung |
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Zusatzversicherungen/Spezialversicherungen |
  

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Schwerer Brand durch Torpedotreffer mittschiffs


Brand der Ladung.
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