
Was ist im Schadensfall zu tun?
Schadenfälle lassen sich in der Schiffahrt
nicht vermeiden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen zwar nicht,
zukünftig von Schäden verschont zu bleiben, kann aber die Schadenabwicklung
beschleunigen und unnötige Wartezeiten Ihrerseits vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach unseren Ratschlägen in dem
Leitfaden zu richten, um Missverständnisse bei der
Schadenaufnahme und zeitaufwendige Recherchen zu verhindern. Kaskoschäden
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Bitte achten Sie darauf, daß der
Schaden durch einen Experten besichtigt wird, bevor
Reparaturen durchgeführt werden. Ist dieses nicht
möglich, versuchen Sie, die beschädigten Teile
aufzubewahren, damit diese nachträglich von einem
Experten besichtigt werden können.
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Ferner lassen Sie entweder dem Experten
oder uns einen Havariebericht zukommen, der folgende
Punkte enthalten sollte:
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- Kurzbeschreibung
des Schadenshergangs
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Um eine reibungslose Schadenbearbeitung
zu gewährleisten, versorgen Sie bitte den Experten mit
allen den Schaden betreffenden Unterlagen. |
Haftpflichtschäden
Wenn ein Dritter durch einen Schaden betroffen
ist, berücksichtigen Sie bitte folgendes:
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Geben Sie in keinem Fall ein
Schuldanerkenntnis |
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Machen Sie niemals irgendwelche
Aussagen bezüglich des Schadenherganges gegenüber der
gegnerischen Partei |
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Wenn Sie die gegnerische Partei für
einen Schaden verantwortlich halten wollen, nutzen Sie
bitte folgenden Wortlaut:
"Für den es etwas angeht:
Hiermit halte ich Sie für die Beschädigung und/oder
Kosten verantwortlich, die mir entstanden sind oder die
mir aus diesem Schaden entstehen können..." |
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Für den Fall, dass Sie etwas
unterschreiben müssen, verwenden Sie bitte zusätzlich
zur Unterschrift folgenden Passus:
"Ohne Präjudiz nur Empfang bestätigt" |

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Totalverlust durch Kollision in Folge Manövrieren im Hafen
 
Strandung in Folge Navigationsfehlers
 
Bergungsarbeiten
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