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Was ist im Schadensfall zu tun?

Schadenfälle lassen sich in der Schiffahrt nicht vermeiden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen zwar nicht, zukünftig von Schäden verschont zu bleiben, kann aber die Schadenabwicklung beschleunigen und unnötige Wartezeiten Ihrerseits vermeiden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach unseren Ratschlägen in dem Leitfaden zu richten, um Missverständnisse bei der Schadenaufnahme und zeitaufwendige Recherchen zu verhindern.

 

Kaskoschäden

Bitte achten Sie darauf, daß der Schaden durch einen Experten besichtigt wird, bevor Reparaturen durchgeführt werden. Ist dieses nicht möglich, versuchen Sie, die beschädigten Teile aufzubewahren, damit diese nachträglich von einem Experten besichtigt werden können.
Ferner lassen Sie entweder dem Experten oder uns einen Havariebericht zukommen, der folgende Punkte enthalten sollte:

  • Name des Schiffes
  • Zeitpunkt des Unfalls
  • Ort des Unfalls
  • Kurzbeschreibung des Schadenshergangs
Um eine reibungslose Schadenbearbeitung zu gewährleisten, versorgen Sie bitte den Experten mit allen den Schaden betreffenden Unterlagen.

 

Haftpflichtschäden

Wenn ein Dritter durch einen Schaden betroffen ist, berücksichtigen Sie bitte folgendes:

Geben Sie in keinem Fall ein Schuldanerkenntnis
Machen Sie niemals irgendwelche Aussagen bezüglich des Schadenherganges gegenüber der gegnerischen Partei
Wenn Sie die gegnerische Partei für einen Schaden verantwortlich halten wollen, nutzen Sie bitte folgenden Wortlaut:
"Für den es etwas angeht:
Hiermit halte ich Sie für die Beschädigung und/oder Kosten verantwortlich, die mir entstanden sind oder die mir aus diesem Schaden entstehen können..."
Für den Fall, dass Sie etwas unterschreiben müssen, verwenden Sie bitte zusätzlich zur Unterschrift folgenden Passus:
"Ohne Präjudiz nur Empfang bestätigt"

nach obenzurück



Totalverlust durch Kollision in Folge Manövrieren im Hafen

Strandung in Folge Navigationsfehlers

Bergungsarbeiten
 

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